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Rechtsanwalt Boris N. Mattes Kanzlei: Sitz: Eywiesenstraße
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| aktuelle Urteile
& Informationen zum Mietrecht:
Eine jahrzehntelange, bloße Nutzung der zum Mietwohnhaus gehörenden Hof- und Gartenfläche begründet kein wohnungsmietvertragliches Gebrauchsrecht, das den Grundstückserwerber bindet. AG Trier, Az: 7 C 402/05, WuM 2006, 143 Nutzt der Mieter einer Wohnung, ohne hierzu aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt zu sein, den Teil einer zum Haus gehörenden Hoffläche, so ist der Vermieter berechtigt, eine etwaige Gestattung, gleich ob diese ausdrücklich oder nur stillschweigend durch Duldung erteilt worden sein sollte, frei zu widerrufen.
KG Berlin, Az: 8 U 83/06, WuM 2007, 68 Ist im Mietvertrag über die Benutzung von Garten und Hof nichts festgelegt, kann aus der nicht beanstandeten ständigen Benutzung eine stillschweigende Erweiterung der vertraglichen Vereinbarung entnommen werden. AG Solingen, Az: 11 C 235/78 Die Formulierung "zur Nutzung überlassen" bezüglich eines Gartens, ist kein typischer Fall der widerruflichen Gestattung. Aus der entsprechenden Formulierung im Vertrag ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass nur eine widerrufliche Gestattung eingeräumt worden wäre. LG Hamburg, Az: 316 S 77/99, WuM 2000, 180-181 Nutzt der Mieter einer Wohnung, ohne hierzu aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt zu sein, den Teil einer zum Haus gehörenden Hoffläche, so ist der Vermieter berechtigt, eine etwaige Gestattung, gleich ob diese ausdrücklich oder nur stillschweigend durch Duldung erteilt worden sein sollte, frei zu widerrufen. KG Berlin, Az: 8 U 83/06, WuM 2007, 68 |
